Schulordnung der städtischen Volkshochschule (vhs) Balingen

(Stand 01.09.2023)

 

1. Aufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Die vhs soll durch ein anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot zur Chancengleichheit beitragen, Bildungsdefizite abbauen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen und zu selbständigem, eigenverantwortlichem Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben befähigen.
Die vhs dient der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen Bildung. Ihre Arbeit ist parteipolitisch unabhängig und erfolgt auf demokratischer Grundlage. Sie dient überwiegend der Erwachsenenbildung und soll das Recht auf Bildung und Chancengleichheit verwirklichen.

(2) Die vhs übt ihren Bildungsauftrag in folgenden Städten und Gemeinden aus: Balingen, Haigerloch, Geislingen, Nusplingen, Obernheim und Rosenfeld, sowie im Oberen Schlichemtal.

(3) Die vhs Balingen ist Mitglied des Volkshochschulverbandes Baden-Württemberg im Deutschen Volkshochschulverband.

(4) Die vhs kann mit anderen Bildungsorganisationen, Institutionen und Verbänden Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit treffen.

 

2. Aufbau

Die vhs Balingen ist in 5 Fachbereiche aufgeteilt.
- Fachbereich Politik, Gesellschaft und Umwelt
- Fachbereich Kultur und Gestalten
- Fachbereich Gesundheit
- Fachbereich Sprachen, Schülerkolleg
- Fachbereich EDV & Beruf

 

3. Leitung der vhs

(1) Der Oberbürgermeister beruft eine qualifizierte, hauptberuflich tätige Leitung der vhs ein.

(2) Weitere Mitarbeiter können hauptamtlich tätig sein und werden durch den Träger nach Anhörung der Leitung eingestellt.

(3) Die Leitung der vhs ist zuständig für die pädagogische und organisatorische Leitung der vhs auf der Basis dieser Schulordnung und der Beschlüsse des Gemeinderates. Zu diesem Zweck sind ihr insbesondere die folgenden Aufgaben zugewiesen:
a) die laufende Geschäftsführung der vhs,
b) die Erstellung des Bildungsprogrammes der vhs,
c) die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages für den Unterabschnitt vhs,
d) die Auswahl und Verpflichtung der nebenberuflichen Kursleiter und Referenten,
e) die Verfügung über die im Haushaltsplan, für den Betrieb der vhs, bereitgestellten Mittel, nach Maßgabe der allgemeinen Regelungen,
f) die Vereinbarung der Honorare für Kursleiter und Referenten nach Maßgabe der jeweils gültigen Honorarordnung für die vhs,
g) Ermäßigung bzw. Rückzahlung von Unterrichtsentgelten nach Maßgabe der Vertragsbedingungen für die Benutzung der vhs,
h) die Weiterbildung der vhs-Mitarbeiter und Dozenten,
i) die Öffentlichkeitsarbeit,
j) bei Bevollmächtigung die Vertretung der Stadt Balingen in den vhs- Verbandsorganisationen,
k) die Leitung der Geschäftsstelle der vhs.

 

4. Kommission

(1) Zur Förderung und Beratung der Volkshochschularbeit wird für die vhs eine Kommission gebildet. Der Volkshochschulkommission gehören an:
- der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Vertreter als Vorsitzender,
- der zuständige Amtsleiter,
- die Leitung der vhs,
- das Leitungsteam der vhs,
- je ein Fraktionsmitglied des Gemeinderates – nur diese sind stimmberechtigt
Die vorgeschlagenen Kommissionsmitglieder werden durch den Bürgermeister berufen.

(2) Die Kommission hat folgende Aufgaben:
- Beratung zum Bildungsprogramm,
- Beratung bei Änderungen der Schul-, Honorar- und Entgeltordnung,
- Anhörung und Empfehlung zum Haushaltsentwurf.
Die Kommission sollte jährlich mindestens zweimal zusammentreten.

 

5. Teilnehmer

(1) An den Veranstaltungen der vhs kann grundsätzlich jedermann ohne Rücksicht auf Vorbildung, gesellschaftliche Stellung, Beruf, Nationalität und Religion teilnehmen.

(2) Bei Kursen, die auf berufliche oder schulische Abschlüsse vorbereiten, können Zugangsvoraussetzungen festgelegt werden. Diese regelt die vhs-Leitung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Kursleiter.

(3) Die Unterrichtsentgelte werden durch die Entgeltordnung für die Nutzung der vhs geregelt.

(4) Den Teilnehmern kann der regelmäßige Besuch von Veranstaltungen bescheinigt werden. Für bestimmte ausgewiesene Lehrgänge können Zertifikate ausgestellt werden.

(5) Die in den Veranstaltungsräumen geltende Hausordnung ist für die Teilnehmer verbindlich.

 

6. Teilnahmevoraussetzung

Der Teilnehmer wird angehalten, den Unterricht pünktlich zu besuchen. Verhinderungen sind der vhs rechtzeitig mitzuteilen und entbinden nicht von der Entrichtung des Teilnehmerentgelts. Ungebührliches Verhalten des Teilnehmers oder Nichtzahlung des Teilnehmerentgelts berechtigen die vhs-Leitung nach schriftlicher Mahnung und Androhung zum Ausschluss des Teilnehmers aus der Volkshochschule.

 

7. Unterrichtszeiten

(1) Das Schuljahr der vhs ist in 2 Semester aufgeteilt. Das Semester 1 Frühjahr/Sommer beginnt nach den Faschingsferien. Das Semester 2 Herbst/Winter beginnt nach den Sommerferien. Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt in gleicher Weise auch für die Volkshochschule. In Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden.

(2) Eine Unterrichteinheit beträgt 45 Minuten. Der Umfang und die Anzahl der Termine des jeweiligen Kursangebotes sind dem Programmheft zu entnehmen.

 

8. Lehrkräfte

(1) Die Lehrkräfte üben ihre Tätigkeit an der vhs im Allgemeinen nebenberuflich aus. Sie erhalten für die Dauer des festgelegten Arbeitsabschnittes oder eines Semesters bzw. für die entsprechenden Veranstaltungen einen Lehrauftrag.

(2) Die Freiheit der Lehre wird gewährleistet. Das Lehrprogramm ist mit der Leitung der vhs abzustimmen.

(3) Die Lehrkräfte erhalten Honorare nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Honorarordnung der vhs.

 

9. Bereitstellung von Räumen

(1) Die in der Trägerschaft der Stadt Balingen befindlichen und von der vhs genutzten Räumlichkeiten in der Wilhelmstraße 36 und in Grauenstein 20 werden hauptsächlich von der vhs genutzt.

(2) Die in der Trägerschaft der Stadt Balingen befindlichen Schulräume, Sporthallen und sonstigen für die vhs-Arbeit geeigneten Räume sowie deren Lehr- und Arbeitsmittel sollen durch die vhs mit zu nutzen sein, sofern der reguläre Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird.

(3) Fehlende Räumlichkeiten können für die vhs angemietet werden.

 

10. Hausrecht

Die vhs-Leitung und die Beschäftigten der vhs üben als Beauftragte der Stadt Balingen das Hausrecht aus. Sie sind insoweit gegenüber den Kursteilnehmern weisungsberechtigt; ihren Anforderungen ist Folge zu leisten. Sie haben das Recht, Personen, die ihren Anordnungen nicht nachkommen oder gegen die Schulordnung verstoßen, sofort aus den Räumlichkeiten der vhs und von den Außenanlagen zu verweisen. Zu Zeiten, in denen keine Beschäftigten der Stadt Balingen anwesend sind, üben die Dozenten das Hausrecht als Beauftragte der Stadt Balingen aus.

 

11. Lernmittel

Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel, die von der vhs beschafft werden, werden dem Teilnehmer in Rechnung gestellt. In allen anderen Fällen sind die Teilnehmer für die Beschaffung der Lernmittel selbst zuständig; es empfiehlt sich, vorher den Rat der Dozenten einzuholen.

 

12. Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Teilnahme am Unterricht kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Grundsätzlich müssen Anmeldungen zu den Kursen und Vorträgen vor Kursbeginn erfolgen. In Ausnahmefällen können auch zu einem späteren Zeitpunkt Anmeldungen zu einem Kurs vorgenommen werden, sofern pädagogische und organisatorische Gründe dem nicht entgegenstehen.

(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet grundsätzlich zur Zahlung der Kursentgelte. Bei Fernbleiben oder Abbruch eines Kurses muss grundsätzlich das gesamte Kursentgelt gezahlt werden, sofern keine fristgerechte und formgerechte Abmeldung erfolgte. Eine anteilmäßige Berechnung der Kursentgelte ist in Ausnahmefällen möglich. Die vhs-Leitung entscheidet über diese.

(3) Die Teilnehmerentgelte werden grundsätzlich mit der Anmeldung fällig. Sie werden von der Stadt Balingen durch das SEPA-Lastschriftverfahren nach Kursbeginn eingezogen. In gesonderten Fällen erfolgt der Entgelteinzug über eine Rechnung.

 

13. Abmeldung

(1) Die Abmeldung von einem Kurs oder Vortrag muss grundsätzlich 3 Kalendertage vor dem ersten Unterrichtstag bei der vhs schriftlich vorliegen oder persönlich erfolgen. Spätere Abmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen, es sei denn, ein wichtiger Grund liegt vor oder ein Ersatzteilnehmer wird gestellt.

(2) Bei Langzeitkursen (mehr als 5 Kurstermine) besteht eine kostenlose Rücktrittsmöglichkeit bis zum Beginn des 2. Kurstermins durch schriftliche oder persönliche Abmeldung bei der vhs.

(3) Die Abmeldungen von einem fortlaufenden Kurs der Kunstschule bzw. Jugendkunstschule kann nur zum 28.02.oder 31.07. erfolgen. Die Abmeldung muss schriftlich 4 Wochen zuvor erfolgen.

 

14. Bezahlung

Die Bezahlung des Unterrichtentgelts ist in der Entgeltordnung für die städtische Volkshochschule Balingen festgelegt.

 

15. Haftung

(1) Die Stadt Balingen sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften für Personenschäden, welche den Teilnehmern aller Veranstaltungen der vhs entstehen, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Stadt Balingen, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung.

(2) Für Personen- und Sachschäden, die den Teilnehmern durch Dritte zugeführt werden, haftet die Stadt Balingen nicht.

(3) Die Teilnehmer der vhs haften der Stadt Balingen für Schäden, die sie verschulden, nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

16. Verschiedenes

Aus schulischen Gründen ausgefallener Unterricht wird nach Möglichkeit nachgeholt. Besteht seitens der Volkshochschule keine Möglichkeit, ausgefallene Unterrichtseinheiten nachzuholen, so haben die Teilnehmer Anspruch auf Erstattung von Unterrichtsentgelt.

 

17. Inkrafttreten

Diese Schulordnung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

 

Hinweis: Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. Soweit dies nur in einer Form verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung.

 

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Kontakt

vhs Balingen

Wilhelmstraße 36
72336 Balingen

Tel.: 07433 90800
Fax: 07433 908070
E-Mail: verwaltung@vhs-balingen.de

Öffnungszeiten

Mo., Di., Fr.:        09:00 – 12:00 Uhr
Do.:                     09:00 – 13:00 Uhr und
                            14:00 – 16:30 Uhr und   
Mi.:                       geschlossen       

Während der Schulferien:
Mo., Di., Do., Fr.:  09:00 ­– 12:00 Uhr

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