Bundesweite Richtlinien der Krankenkassen
Voraussetzung dafür, dass die Prüfung der Konzepte überhaupt begonnen wird, ist die Einhaltung folgender Kriterien:
- Kursdauer: Ein Kurs muss mindestens 8, darf aber maximal 12 Termine/Kurstage haben.
- Gruppengröße: Im Kurs dürfen maximal 15 Personen sein.
- Niveau der Kurse: Es werden ausschließlich Grund- und Einsteigerkurse, jedoch keine Fortgeschrittenenkurse oder Dauerangebote von den Kassen finanziert. Argument der Kassen: Bisher bewegungsferne Kunden sollen an einen gesundheitsfördernden Lebensstil herangeführt werden, um danach eigenverantwortlich lebenslang solche Angebote weiterzuführen und selbst zu finanzieren.
- Kursinhalte: Hier werden Kurskonzepte minutengenau geprüft. Die Kursinhalte sind genau definiert über Methoden und Übungen (Handlungsfelder und Präventionsprinzipien): Es werden keine Fitnesskurse bezahlt und nichts, das auf einen Fitnesskurs hinweist. (Bodyforming, Bodytoning, Rückenfit etc.). Man geht davon aus, dass diese Kurse Aufbaukurse sind, da sie i.d.R. eine höhere Intensität haben und einen vorhandenen Fitnessgrad des Kunden voraussetzen. Es werden keine Mischkonzepte bezahlt (z. B. Fit-Mix oder Yoga meets Pilates etc.). Argument der Kassen: Die Wirksamkeit der Kombination der Methoden sei wissenschaftlich nicht erwiesen.
- Kursleiterqualifikation: Gefordert wird immer eine Doppelqualifikation aus Grundqualifikation und Zusatzqualifikation. Grundqualifikation: Physiotherapeut, Sportlehrer, Sportwissenschaftler, etc., Zusatzqualifikation: die entsprechende Lizenz (z. B. Pilates oder Rückenschultrainer). Nur wenn beides vorhanden ist und fristgerecht kostenpflichtig verlängert wird (Lizenzen), gibt es eine Zuzahlung.
Durch die neuen Rahmenbedingungen fallen alle Kurse aus der Bezuschussung, die mindestens eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen. Davon sind auch Kurse und erfahrene Kursleitungen betroffen, die bereits langjährig bezuschusst wurden, aufgrund der neuen Regelungen nun aber nicht mehr den Prüfkriterien des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen. Das Online-Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention lässt keinerlei Ausnahmen zu.