Zuzahlung zu Präventionskursen durch Krankenkassen

Die Zuzahlung zu Präventionskursen durch die Krankenkassen ist gesetzlich geregelt durch den Leitfaden Prävention der gesetzlichen Kassenvereinigung (GKV). Sie wird durch die zentrale Prüfstelle für Prävention geprüft. Unabhängig von einer Prüfung gilt: Pro Versichertem und Kalenderjahr werden maximal 2 Kurse bezuschusst, wenn Sie als Teilnehmer/-in mindestens zu 80 % anwesend waren.

Grundvoraussetzungen

Die zentrale Prüfstelle für Prävention (ZPP) prüft anhand eines aufwendigen, bürokratischen Prüfprozesses auf der Grundlage der im Präventionsleitfaden festgelegten Kriterien.

Bundesweite Richtlinien der Krankenkassen

Voraussetzung dafür, dass die Prüfung der Konzepte überhaupt begonnen wird, ist die Einhaltung folgender Kriterien:

  1. Kursdauer: Ein Kurs muss mindestens 8, darf aber maximal 12 Termine/Kurstage haben.

  2. Gruppengröße: Im Kurs dürfen maximal 15 Personen sein.

  3. Niveau der Kurse: Es werden ausschließlich Grund- und Einsteigerkurse, jedoch keine Fortgeschrittenenkurse oder Dauerangebote von den Kassen finanziert. Argument der Kassen: Bisher bewegungsferne Kunden sollen an einen gesundheitsfördernden Lebensstil herangeführt werden, um danach eigenverantwortlich lebenslang solche Angebote weiterzuführen und selbst zu finanzieren.

  4. Kursinhalte: Hier werden Kurskonzepte minutengenau geprüft. Die Kursinhalte sind genau definiert über Methoden und Übungen (Handlungsfelder und Präventionsprinzipien): Es werden keine Fitnesskurse bezahlt und nichts, das auf einen Fitnesskurs hinweist. (Bodyforming, Bodytoning, Rückenfit etc.). Man geht davon aus, dass diese Kurse Aufbaukurse sind, da sie i.d.R. eine höhere Intensität haben und einen vorhandenen Fitnessgrad des Kunden voraussetzen. Es werden keine Mischkonzepte bezahlt (z. B. Fit-Mix oder Yoga meets Pilates etc.). Argument der Kassen: Die Wirksamkeit der Kombination der Methoden sei wissenschaftlich nicht erwiesen.

  5. Kursleiterqualifikation: Gefordert wird immer eine Doppelqualifikation aus Grundqualifikation und Zusatzqualifikation. Grundqualifikation: Physiotherapeut, Sportlehrer, Sportwissenschaftler, etc., Zusatzqualifikation: die entsprechende Lizenz (z. B. Pilates oder Rückenschultrainer). Nur wenn beides vorhanden ist und fristgerecht kostenpflichtig verlängert wird (Lizenzen), gibt es eine Zuzahlung.

Durch die neuen Rahmenbedingungen fallen alle Kurse aus der Bezuschussung, die mindestens eines der oben genannten Kriterien nicht erfüllen. Davon sind auch Kurse und erfahrene Kursleitungen betroffen, die bereits langjährig bezuschusst wurden, aufgrund der neuen Regelungen nun aber nicht mehr den Prüfkriterien des Leitfadens Prävention der Krankenkassen entsprechen. Das Online-Prüfverfahren der Zentralen Prüfstelle Prävention lässt keinerlei Ausnahmen zu.

Unsere Möglichkeiten als vhs

Wir sind an der Kursbezuschussung für unsere Teilnehmer/-innen sehr interessiert. Wir erstellen Konzepte und reichen Konzepte zur Prüfung ein. Wo wir eine Aussicht auf Erfolg sehen, durchlaufen wir im Rahmen unserer zeitlichen und personellen Ressourcen diesen aufwendigen Prüfprozess.

Bei Fragen zur Bezuschussungspraxis wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse. Wir als Volkshochschule haben darauf leider nur bedingt Einfluss.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Kurswahl:
Alle Kurse an der Volkshochschule sind qualitätsgesichert.

Eine Ablehnung durch die zentrale Prüfstelle bedeutet lediglich, dass eines der o. g. Kriterien nicht erfüllt ist und lässt keine Rückschlüsse auf die Qualität des Kurses oder die Qualifikation der Kursleitungen zu!

Wichtiger als ein Zuschuss der Krankenkasse ist, dass der Kurs Ihre Gesundheit fördert.

Kontakt

vhs Balingen

Wilhelmstraße 36
72336 Balingen

Tel.: 07433 90800
Fax: 07433 908070
E-Mail: verwaltung@vhs-balingen.de

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