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Kursdetails
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BB10618 Online-Vortrag: Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Referent*in: Manuel Döbele
Wenn infolge Krankheit oder Unfall die eigenen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können, wird jemand benötigt, der sich darum kümmert. Dafür gibt es Wege und Instrumente, die hierfür zur Verfügung stehen. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll. Wichtigen bestehenden Verfügungen wie der eigenen Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden. Im Vortrag wird dargestellt, wer einen in welchem Umfang vertreten kann, was bei den Möglichkeiten im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten regeln wollen.
Teilnehmerzahl begrenzt, Anmeldung erforderlich. Den Teilnehmerlink erhalten Sie nach der Anmeldung per E-Mail.

Das Projekt "Verbraucherbildung für Familien und Erwachsene in Baden-Württemberg" wird vom Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg gefördert und von der Evangelischen Landesarbeitsgemeinschaft der Familienbildungsstätte in Württemberg und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg durchgeführt.
In Kooperation mit der vhs Bad Urach-Münsingen

Kurs abgeschlossen

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